Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alle Leistungen der Atrim AG und somit auch die des Freizeitcenters rubigen center, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat oder der Geschäftsleitung.
 
  1. Die Mitarbeitenden des rubigen centers sind befugt, von Gästen und Gruppen vor der Herausgabe von Bowlingbahnen, Bowlingschuhen, Dartpfeilen und Billardkugeln einen Ausweis oder die Autoschlüssel als Depot zu verlangen und diese bis zur erfolgten Bezahlung der erbrachten Leistung zurückzuhalten.
  2. Das Betreten der Bowlingbahnen und Maschinen ist strikte untersagt. Für allfällige Verletzungen bzw. Schäden übernimmt die Atrim AG keine Haftung. Für minderjährige Kinder haften deren Eltern oder Begleitpersonen
  3. Bowling: Spielen Sie mit unseren Hausbällen. Die Atrim AG haftet nicht für Schäden an privaten Bowlingkugeln.
  4. Für Schäden oder Verluste von privaten Gegenständen wie Garderobe, Taschen, Mobiltelefone, Portemonnaies, Schlüssel etc. übernimmt die Atrim AG keine Haftung.
  5. Reservierte Bowlingbahnen und Squashcourts werden bei Nichteintreffen 15 Minuten nach der Reservationszeit wieder freigegeben, sofern die Verspätung nicht telefonisch gemeldet wird. Wenn die Reservation nicht 24 Stunden vor der Reservationszeit telefonisch oder schriftlich annulliert wird, können 100% des Tarifes geltend gemacht werden.
  6. Für technische Ausfälle durch höhere Gewalt (Stromausfälle, zeitaufwändige Reparaturen etc.) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  7. Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist innerhalb des Freizeitcenters verboten (Ausnahme Kuchen oder Torte Kindergeburtstag).
  8. Die bestellte Anzahl der Apéros und Menüs werden in Rechnung gestellt, sofern die genaue Anzahl der Teilnehmer nicht bis spätestens 24h vor dem Anlass mitgeteilt wird.
  9. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Verstösse können zur Sperrung oder zur Wegweisung aus dem Freizeitcenter führen. Mit der Reservation oder Inanspruchnahme einer Leistung anerkennen unsere Gäste die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom rubigen center (Atrim AG).
  10. Indoorspielplatz Rubigo: Das Rubigo ist unbetreut. Für Kinder haften deren Eltern oder Begleitpersonen. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtig im Rubigo spielen. Für allfällige Verletzungen bzw. Schäden übernimmt die Atrim AG keine Haftung.
Rubigen, im April 2019 / Atrim AG / Die Geschäftsleitung
 

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